Basel, 8. März [15]94
Wohl Ahorn
L. 15,5 bis 20 cm
Inv. 1870.895.a.-d.
Kerbhölzer erfüllten im Zahlungsverkehr eine ähnliche Funktion wie heute schriftliche Quittungen. Schuldner und Gläubiger erhielten je eine Hälfte eines gespaltenen Holzstäbchens. Bei Zinszahlungen des Schuldners wurden beide Hälften aneinandergelegt und in beide gleiche Kerben eingeschnitten. Der Brauch, Zahlungen auf diese Weise zu quittieren, dürfte sehr alt sein und auf eine Zeit zurückgehen, als viele Menschen nicht schreiben konnten. Der Brauch verbreitete sich so, dass er selbst von Schreibkundigen ausgeübt wurde. Er wurde auch später noch gepflegt, als der durchschnittliche Städter längst schreiben konnte. Einzelne Kerbhölzer sind auf der Rückseite in Tintenschrift datiert und mit dem Namen des ehemaligen Trägers versehen. Die Kerbhölzer gehörten dem Pfarrer Georg Wildysen (1556-1602), dem Arzt Lux Just (1573-1633), einem gewissen Doktor Jacob und dem Professor Heinrich Just (1561-1610).