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Staat und Gesellschaft

Basler Weinmass

Eckdaten

Basel, 1753

Erz gegossen

H. 56 cm, Dm. Bauch 40 cm, Dm. Hals 14 cm

Inv. 1906.2851.

Beschreibung

Seit dem Mittelalter war der Wein mit mehreren Steuern belegt, wovon zwei für die Stadt sehr wichtig waren: Pfundzoll und Ungeld. Der Pfundzoll war eine Einfuhrsteuer, die auf allen Waren erhoben wurde, die zum Wiederverkauf gelangten. Das Ungeld war eine Verbrauchssteuer. Das Weinungeld war eine der einträglichsten Einkünfte der Stadt; im Verzeichnis der Wocheneinnahmen nimmt es regelmässig die erste Stelle ein. Da die Steuern nach der Flüssigkeits- menge berechnet wurden, kam dem Masswesen und seiner Kontrolle grosse Bedeutung zu. Das Recht, die Weinmasse zu eichen, hatte der Rat um die Mitte des 14. Jahrhunderts vom Bischof erworben. Mit der Ausübung und Kontrolle war die Weinleutenzunft beauftragt. Die Eichung der Fässer nannte man sinnen. Die Eichung von kleineren Geschirren bezeichnete man als fechten. Zwei Fechtmeister der Weinleutenzunft mussten sämtliches Geschirr, das dem Weinverkauf diente, jährlich einmal fechten. Hatte das Geschirr die Kontrolle bestanden, wurde es mit dem Baselstab und dem Zunftwappen, einer Gelte, versehen. Der Krug mit dem kugeligen Bauch diente der Zunft sehr wahrscheinlich als Fechtgeschirr d.h. als Urmass. Er fasst 16 Mass (=22,72 Liter) oder 1/2 Ohm.

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