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Staat und Gesellschaft

Informations- und Werbematerial der Bürgergemeinde zur Einbürgerung ins Basler Bürgerrecht

Eckdaten

Basel, 2010 datiert

Herausgeber: Bürgergemeinde der Stadt Basel, Basel

Papier, Karton; Farbdruck

H. 21 cm; B. 10,5 cm (Infoblätter); H. 9 cm; B. 9 cm (Bierdeckel)

Inv. 2011.333.1.-5.

Beschreibung

Mit Informationsblättern und Werbematerialien, auch in Form von Bierdeckeln, machte die Bürgergemeinde der Stadt Basel im Jahr 2010 Schweizer Bürger und Bürgerinnen auf die Möglichkeit aufmerksam, das Basler Bürgerrecht zu erwerben. In der Stadt Basel geboren worden zu sein oder zu wohnen, bedeutet nicht automatisch auch Baslerin oder Basler zu sein. Zumindest nicht in einem bürgerrechtlichen Sinn. Dies kommt daher, dass das Bürgerrecht in der Schweiz dreigeteilt ist und neben der Schweizer Staatsangehörigkeit auch ein Kantons- und Gemeindebürgerrecht umfasst. Das Bürgerrecht und damit auch der Heimatort werden in der Schweiz von den Eltern auf die Kinder übertragen. So kann jemand, der in Basel geboren und aufgewachsen ist, einen Heimatort haben, zu dem keine persönliche Verbindung mehr besteht.
Solchen Menschen wollte die Basler Bürgergemeinde einen zusätzlichen Anreiz bieten Basler Bürger oder Bürgerin zu werden. Hierfür wurden die anfallenden Gebühren in Höhe von 350 Franken auf 100 Franken reduziert. Die Aktion war ursprünglich von Mai 2010 bis September 2010 geplant, wurde aber wegen des grossen Interesses bis Ende 2010 verlängert. Insgesamt nutzten 911 Schweizer und Schweizerinnen das Angebot. Ein starker Zuwachs, vergleicht man diese Zahl mit den 38 Gesuchen aus dem Jahr 2009.

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