Basel, 16./17. Jh.
Ton gebrannt
L. 12,5 bis 15,5 cm
Inv. 1920.308. und 309. und 1921.36.
Wegen der geographischen Lage der Stadt im Kreuzpunkt alter Handelswege, wegen der politischen Lage an einer Dreiländerecke und wegen der Nachbarschaft mächtiger Adeliger, wachte Basel stets in besonderem Masse über seine Grenzen. Wie andernorts auch wurden die Grenzlinien mit Steinen markiert. Grenzsteinfrevel und Grenzsteinversetzung wurden verhältnismässig schwer bestraft. Mehrere Gescheide (Flurgerichte) wachten über die Gemarkungen und hatten über diesbezügliche Streitigkeiten zu richten; in ihren Diensten standen die Bannwarte.
Grenzsteine, meist vierkantige Klötze aus einheimischen Steinbrüchen, ragten etwa 50 bis 80 cm aus dem Boden. Auf den Mantelflächen waren meistens die Wappen der Hoheitsgebiete eingemeisselt. Die Jahrzahl gibt das Jahr der Steinsetzung an. Da Grenzsteine leicht versetzt werden konnten, unterlegte man ihnen im Geheimen Zeichen in Form von tönernen Kegeln, Scheiben oder einfachen Kieselsteinen, Lohen genannt. Bei Grenzstreitigkeiten besassen allein die Lohen Rechtsgültigkeit; sie stellten somit das verbindliche Rechtszeichen der Vermessung dar.