Basel, 1781
Bronze gegossen
H. mit Ringöse 35 bzw. 28 cm, Dm. 19 bzw. 14 cm
Inv. 1877.20.
Die Verpfändung des Zollregals samt Fronwaage, des Münzrechtes und des Schultheissenamtes durch den Bischof an die Stadt am 12. März 1373 bedeutete für die Bürgerschaft einen gewaltigen Machtzuwachs und für Basel einen Meilenstein in der Entwicklung zur selbständigen Stadt. Der Rat baute sofort ein Kaufhaus, das als Lagerstätte und Zollstelle diente. Da mit dem Zollrecht die Hoheit über Mass und Gewicht verknüpft ist (Waren müssen für eine Zollerhebung gezählt, gemessen und gewogen werden) liess der Rat im Kaufhaus eine Waage, die sogenannte Fronwaage, aufstellen. Sie diente zum Wiegen von grossen Lasten und Quanten. Während Jahrhunderten mussten Importwaren zuerst ins Kaufhaus gebracht und auf die Fronwaage gelegt werden, damit der Pfundzoll (Einfuhrsteuer) erhoben werden konnte. Aus dem Jahre 1781 haben sich zwei Gewichtsstücke erhalten. Der Basler Wappenschild im Lorbeerkranz bezeichnet die Inhaberin des Rechtes über Mass und Gewicht, eben die Stadt Basel. Die Buchstaben F und W stehen für Fronwaage. Die Gewichte wiegen 49,28 kg und 24,64 kg und basieren somit auf dem Pfundgewicht, das für die Fronwaage auf 493,24 g festgesetzt war.