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Staat und Gesellschaft

Zwei Fümoar-Mitgliederausweise

Eckdaten

Basel, 18. April 2010 datiert

plastifizierter Karton; Farbdruck, Handschrift

H. 8,5 cm, B. 5,5 cm

Inv. 2011.189.

Beschreibung

Seit dem 1. Mai 2010 ist in der Schweiz das „Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen“ in Kraft. Gemäss Gesetz müssen alle geschlossenen Räume rauchfrei sein, sofern sie öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Befürchtungen löste diese Gesetzgebung vor allem bei Gastronomiebetrieben aus, die mit dem Wegbleiben der Raucher und dadurch mit erheblichen Umsatzeinbussen rechneten. Um diese Ängste zu mildern, erlaubt das Bundesgesetz weiterhin das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen (Fumoirs) und in Lokalen bis zu 80 Quadratmetern Fläche. Diese Ausnahmen können aber gemäss Artikel vier des Gesetzes durch strengere kantonale Vorschriften eingeschränkt werden. Neben vierzehn weiteren Kantonen existiert auch in Basel-Stadt eine strengere Regelung des Rauchverbots. Sie wurde in einer Volksabstimmung vom September 2008 angenommen und ist seit April 2010 in Kraft. Im Unterschied zum Bundesrecht sind in Basel-Stadt lediglich unbediente Fumoirs und keine kleinen Rauchlokale erlaubt.

Als Reaktion auf diese verschärfte Regelung schlossen sich am 22. Januar 2010 einige Basler Gastrobetriebe zum Verein "Fümoar" zusammen. Ziel des Vereins ist es, dass in den dem Verein angeschlossenen Lokalen weiterhin geraucht werden darf, ohne Einrichtung eines abgetrennten und unbedienten Fumoirs. Gästen ist der Zutritt in solche Lokale nur erlaubt, wenn sie jährlich für zehn Franken einen persönlichen „Fümoar Mitgliederausweis“ erwerben. Im Jahr 2011 zählte der Verein nach eigenen Angaben rund 180 Gastrobetriebe und 130'000 Personen als Mitglieder.

Nachdem ein Gericht im Kanton Thurgau ein ähnliches Vereinsmodell als illegal erklärt hatte, kündigte die Basler Regierung im Sommer 2011 an, die Umgehung des Rauchverbots durch den Verein „Fümoar“ nicht länger zu dulden. Gestützt durch den Volksentscheid vom 27. November 2011, der die im Dezember 2010 eingereichte kantonale Initiative „Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung!“ knapp ablehnte, kündigte die Basler Regierung an, vermehrt „Fümoar“-Betriebe kostenpflichtig zu verwarnen. Der Verein „Fümoar“ liess unmittelbar nach der Abstimmung verlauten, dass am bisherigen Vorgehen festgehalten werden soll. Die Zukunft des Vereins „Fümoar“ bleibt ungewiss.

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