Basel, 14./15. Jh.
Roter Sandstein (obere Ecken abgebrochen)
H. über Boden 140, B. 54, T. 36 cm
Inv. 1900.49.
In Gerichtsurteilen der Stadt Basel finden sich bis ans Ende des Mittelalters zahlreiche Berichte, nach denen Personen wegen Vergehens gegen den "vride" aus Basel ausgewiesen wurden und ihre Zeit "vor den Kreuzen zu leisten" hatten.
Die Strafdauer wurde genau festgelegt, im schlimmsten Falle wurde sie lebenslänglich ausgesprochen. Steine mit einem eingegrabenen Kreuz, in einem ungefähren Kreis um die Stadt angeordnet, bezeichneten den Bezirk, den die Delinquenten nicht mehr betreten durften. Obwohl diese Steine in den Schriftquellen oft genannt werden, kennt man ihre Anzahl und ihren Standort nur ungenau; den Zeitgenossen waren die Verhältnisse offenbar so vertraut, dass sie darüber keine Aufzeichnungen machten. Man vermutet, dass bei allen Einfallstrassen Kreuzsteine standen.
Ein besonders schönes Exemplar wurde im Hofe der Bannwartswohnung bei der Wiesenbrücke (erbaut 1432) gefunden; sein ursprünglicher Standort dürfte in der Nähe des Fundortes gewesen sein. Dass der Wiesenfluss die Grenze eines alten Rechtsbezirkes bildete, belegt ein Ereignis vom Januar 1563. Hier empfing eine Abordnung des Basler Rates Kaiser Ferdinand I. mit seinem Hofstaat und begleitete den hohen Gast zum Bläsitor in die Stadt.