Nordwestschweiz, 18. Jh.
Buchenholz, Eisen
H. 11 cm, Dm. 20 cm
Inv. 1898.294.
Das Recht, Masse und Gewichte zu bestimmen und zu beaufsichtigen, war eng mit der Landesherrschaft bzw. mit dem Marktrecht verbunden. Der Landesfürst - in freien Städten war es der Rat - beauftragte einen Fechtmeister (Eichmeister), manchmal auch die Zünfte, mit der Aufsicht über Mass und Gewicht. Der Fechtmeister überprüfte von Zeit zu Zeit mit Urmassen alle Instrumente, mit denen Waren gemessen oder gewogen wurden. Im Unterschied zu heute wurden früher mehr Waren gemessen als gewogen, so zum Beispiel Getreide, Salz, Beeren und anderes. Die Masseinheiten waren entsprechend der politischen und wirtschaftlichen Kleinräumigkeit von Gebiet zu Gebiet verschieden. Zum Ausmessen des Getreides dienten einfache, walzenförmige Holzgefässe, deren dünne Wände mit Eisenbändern verstärkt waren. Auch diese Hohlmasse wurden vom Fechtmeister geeicht. Wenn sie die Prüfung bestanden hatten, wurden sie meistens mit dem Wappen der politischen Obrigkeit und mit einer Jahrzahl versehen, die das Jahr der Eichung angibt. Das abgebildete Getreidehohlmass zeigt das Wappen des Basler Fürstbischofs Johann Conrad von Reinach-Hirtzbach, der von 1705 bis 1737 im Amte war. Die eingebrannte Jahrzahl 1711 bezieht sich auf das Jahr der Eichung; 1756 wurde das Gefäss ein zweites Mal geeicht.