Luzern, 1804
Gold
Gew. 4,778; Dm. 21,7 mm
Inv. 1903.1062.
Auf dem kleinen Gebiet der heutigen Schweiz haben vor 1798 gelegentlich über zwanzig Münzstätten gleichzeitig geprägt und ihren Beitrag zum ohnehin schon sehr bunten Geldwesen geleistet. Der von den Franzosen geschaffene Einheitsstaat (Helvetische Republik) hat dann erstmals für kurze Zeit das Münzwesen zentralisiert. Mit der Mediationsverfassung (1803-1813) gelangt die Münzhoheit mit gewissen gemeinsam einzuhaltenden Richtlinien an die einzelnen - nun 19 - Kantone. Erst die neue Bundesverfassung von 1848 verankert das Münzrecht als ein Regal der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Kanton Luzern, dessen Hauptort seit 1422 Münzen prägt, gibt als einer der wenigen Goldmünzen aus. Entspannt sitzt auf dem 10-Franken-Stück der "Alte Schweizer", hält in der Rechten eine Hellebarde und stützt den linken Arm auf den mit XIX / CANT beschrifteten Schild. Die Vorderseite der Münze zeigt das bekrönte Luzerner Wappen, nennt den Münzherrn und den Wert mit der Jahrzahl.
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