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Uhren und wissenschaftliche Instrumente

Gewichtssteine der Zunft zu Schmieden

Cartel

Herstellungsort unbekannt, 17. Jh.

Zunft zu Schmieden, Basel

Inv. 1870.1158.b.

Description

Am 12. März 1373 verpfändete Bischof Johann III. von Vienne der Stadt Basel das Zollrecht samt Fronwaage, das Münzrecht und das Schultheissenamt. Das Ereignis bedeutete für den Rat einen grossen Machtzuwachs und für die Stadt einen Meilenstein in der Entwicklung zur Selbständigkeit. Der Rat war sich der Bedeutung dieses Vorganges offenbar bewusst, liess er doch sofort ein Kaufhaus bauen, das als Lager- und Zollstätte diente. Mit dem Zollrecht war die Hoheit über Mass und Gewicht verbunden, denn für eine Zollerhebung muss die Ware gemessen, gezählt und gewogen werden. Der Rat übte lediglich die Oberaufsicht aus, die Kontrolle übertrug er den Zünften. Die Mass- und Gewichtseinheiten waren von Gebiet zu Gebiet verschieden. So bestanden selbst in der kleinen Eidgenossenschaft Dutzende unterschiedliche Rechnungssysteme, die zwar den lokalen handwerklichen Verhältnissen genügten, im überregionalen Handelsverkehr aber ein kompliziertes Umrechnen voraussetzten und damit ein Hemmnis bedeutete. Erst die Industrialisierung und der Aufschwung des internationalen Handels setzten der Vielfalt im 19. Jahrhundert ein Ende. Die Bundesverfassung von 1874 vereinheitlichte das Mass- und Gewichtssystem auf eidgenössischer Ebene und passte es auf der Grundlage von Meter und Kilo dem internationalen Standard an. Zuvor hatte man selbst in ein und demselben Herrschaftsgebiet mit verschiedenen Gewichtseinheiten gewogen. In Basel gab es während Jahrhunderten verschiedene Pfunde. Die Apotheker benutzten das Apothekerpfund zu 357,78 Gramm. Gewürze, Drogen, Zuckerwaren und Wolle wog man mit dem Messingpfund zu 480,23 Gramm. Gold- und Silberschmiede benutzten das Silberpfund zu 468,58 Gramm. Im Kaufhaus wog man die Waren mit dem schweren Eisenpfund zu 493,24 Gramm. Im Kleinhandel war das leichte Eisenpfund mit 486,17 Gramm mit den Unterteilungen in halbes Pfund, Vierling, Loth und Quint verbreitet. Die Gewichte wurden von den Zünften gefechtet (geeicht) und kontrolliert.
Die Gewichtstücke mit dem Baselstab und dem Emblem der Schmiedenzunft stammen von einer Serie des leichten Basler Eisenpfundes. Die Zunft zu Schmieden besass das Fechtrecht für das kleine Eisengewicht, aber auch für die Säcke der Müller. Mit den Gewichtstücken prüfte die Zunft die Waagen und Gewichte aller Betriebe, die mit dem leichten Eisengewicht arbeiteten. Für das Fechten mussten feste Gebühren bezahlt werden. Wer falsche Gewichte verwendete, wurde bestraft; die Bussgelder flossen in die Zunftkasse.

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