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Handwerk und Gewerbe

Fahne der Vorstadtgesellschaft Zu den Drei Eidgenossen

Cartel

Herstellungsort unbekannt, 1758 datiert

Seide

H. 215 cm, B. 240 cm

Inv. 1928.644.

Description

Von den fünf Vorstadtgesellschaften ist jene zu den drei Eidgenossen die unbekannteste. Das hat mehrere Gründe. Sie besass nie und be sitzt bis heute kein eigenes Gesellschaftshaus. Sie trat somit im Stadtbild kaum in Erscheinung und fehlt deshalb im Bewusstsein der breiten Bevölkerung. Die Gesellschaft besass Stubenrecht bei der Webern zunft. Ein weiterer Grund für die Unbekanntheit dieser Gesellschaft liegt in der späten Gründung. Die Vorstadtgesellschaften erfüllten kommunale Aufgaben und unterstützten die Obrigkeit, die bei der nur schwach ausgebildeten Staatsverwaltung auf solche Dienste angewiesen war. Die Vorstadtgesellschaften waren um die Sauberkeit im Quartier besorgt, regelten den Wach und Löschdienst, kontrollierten die Feuerungsanlagen und nahmen friedensrichterliche Pflichten wahr. In der Steinenvorstadt wurden diese Aufgaben aber während Jahrhunderten von der Webernzunft erfüllt, der einzigen Zunft in Basel, die ihr Zunfthaus nicht in der Innenstadt, sondern in einer Vorstadt besass. Hier waren zahlreiche Weber ansässig. Erst im 18. Jahrhundert, als sich viele Angehörige anderer Berufe in der Steinenvorstadt niederliessen, gründete der Rat im Jahre 1752 die Vorstadtgesellschaft zu den drei Eidgenossen. Im Namen, der auch in das Gesellschaftsemblem einging, spiegelt sich die Begeisterung für die nationale Geschichte im Zeitalter der Aufklärung. Die rotgelb geflammte Fahne zeigt das durchgehende weisse Schweizerkreuz. In der Mitte ist im Lorbeerkranz der Schwur der drei Eidgenossen aufgemalt. Ein Schriftband mit der Devise EINIGKEIT ERHALT FREIHEIT mahnt zu Konsens als Garant der Freiheit. Bei der Schwurszene kann es sich nicht um den Rütlischwur vom 1. August 1291 handeln, denn der Bundesbrief von 1291 war zur Entstehungszeit der Fahne noch unbekannt. Die wichtige Urkunde wurde erst im Jahre 1760 durch den Basler Johann Heinrich Gleser im Archiv zu Schwyz entdeckt und publiziert. Auf der Fahne ist die Beschwörung des Bundesbriefes von Brunnen am 9. Dezember 1315 dargestellt. Die eidgenössischen Bünde waren seit der Reformation nicht mehr beschworen worden. Das Motiv des Bundesschwurs wurde im Ancien régime mit Vorliebe dann verwendet, wenn man an die Einigkeit appellierte.

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