Objekt 1152
Zwangsmassnahmen
Beschreibung
Die Frage, wie Zwang in der Behandlung verhindert werden kann, begleitet die Psychiatrie seit ihren Anfängen. Schon im 19. Jahrhundert war klar, dass darauf verzichtet werden sollte. Dennoch kamen jederzeit unterschiedliche Zwangsmassnahmen zum Einsatz. Dazu gehören Schutzhandschuhe, das Fixieren am Bett, Isolation oder die Zwangsmedikation. Sie sind Ausdruck einer Ohnmacht angesichts gewisser Symptome.
In der Basler Klinik werden schon lange keine Fixierungen mehr vorgenommen. Die Abteilungen werden grösstenteils nach dem Prinzip der «offenen Türen» – also nicht abgeschlossenen Türen – geführt. Ganz verschwunden sind die Zwangsmassnahmen aus den Schweizer Kliniken aber nicht: Bei 6 % der Patient:innen kommt eine Isolation zum Einsatz, bei
3 % erfolgt eine Zwangsmedikation.
Objektbeschreibung
Schutzhandschuhe für Patient:innen
Inv. 2018.541.
Fixiergurt
Inv. 2018.543.
Schlüssel für Türen, Fenster und Schränke
Inv. 2018.458.
Beruhigungsmittel Valium
Inv. 2018.469.4.