Objekt 1151
Sonderfall Forensik
Beschreibung
Wird bei psychisch kranken Straftäter:innen eine verminderte oder fehlende Zurechnungsfähigkeit und eine anhaltende Rückfallgefahr festgestellt, kann ein Gericht statt einer Gefängnisstrafe einen Klinikaufenthalt in einer geschlossenen forensischen Abteilung anordnen. Nach einer gewissen Zeit wird das Rückfallrisiko eingeschätzt. Je nach Ergebnis erfolgt eine Aufhebung oder eine Verlängerung der Massnahme.
Mit der Annahme der sogenannten Verwahrungsinitiative durch die Schweizer Stimmbevölkerung 2004 können Gewalt- und Sexualstraftäter:innen, die als nicht-therapierbar und extrem gefährlich eingeschätzt werden, lebenslang verwahrt werden.