Objekt 1150
Zwang in der Psychiatrie
Beschreibung
Das Thema «Zwang» stellt für die Psychiatrie die grösste Herausforderung dar. Einerseits haben Patient:innen ein Recht auf Hilfeleistung, andererseits aber auch das Recht auf Selbstbestimmung. Manchmal sind diese beiden Grundrechte nicht zu vereinbaren.
Auch die Gesellschaft hat widersprüchliche Erwartungen: Sie verlangt, dass Menschen mit schweren Störungen behandelt werden, vielleicht sogar gegen deren Willen. Gleichzeitig steht die Psychiatrie unter dem Generalverdacht, Zwang auszuüben.
Zwar kommen heute keine Ketten oder Zwangsjacken mehr zum Einsatz, aber es gibt nach wie vor Zwangsmassnahmen in den Schweizer Kliniken. Was von Patient:innen als Zwang erlebt wird, ist zudem sehr individuell. Um Missbräuche zu verhindern, wurden Gesetze geschaffen, die die Anwendung von Zwang regeln. Für eine ‹Fürsorgerische Unterbringung› (FU) muss heute eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen. Im Kanton Basel-Stadt werden aktuell 10% der Patient:innen per FU in die Klinik eingeliefert, 90% treten freiwillig ein.