Objekt 2115
Im Banne Basels
Beschreibung
Im Mittelalter besass Basel eine eigene Rechtsprechung. Diese war auch
ausserhalb der Stadtmauern in einem bestimmten Umkreis gültig, der
durch Kreuzsteine markiert war. Verstiess jemand in der Stadt gegen das
Gesetz, konnte er je nach Vergehen «vor die cruzen» verbannt werden. Dabei
musste der Verurteilte beim Kreuzstein schwören, dass er die sogenannte
Bannmeile der Stadt nicht mehr betreten würde. Diese Sandsteinquader
waren somit Hoheitszeichen, deren Autorität mit religiöser Symbolik verstärkt
wurde.
Objektbeschreibung
Grenzstein
Basel, 14./15. Jh.
roter Sandstein
Einlieferung Baudepartement Basel-Stadt
Inv. 1900.49.