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Objekt 2115

Im Banne Basels

Beschreibung

Im Mittelalter besass Basel eine eigene Rechtsprechung. Diese war auch
ausserhalb der Stadtmauern in einem bestimmten Umkreis gültig, der
durch Kreuzsteine markiert war. Verstiess jemand in der Stadt gegen das
Gesetz, konnte er je nach Vergehen «vor die cruzen» verbannt werden. Dabei
musste der Verurteilte beim Kreuzstein schwören, dass er die sogenannte
Bannmeile der Stadt nicht mehr betreten würde. Diese Sandsteinquader
waren somit Hoheitszeichen, deren Autorität mit religiöser Symbolik verstärkt
wurde.

Objektbeschreibung

Grenzstein

Basel, 14./15. Jh.

roter Sandstein

Einlieferung Baudepartement Basel-Stadt

Inv. 1900.49.

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