Objekt 1154
Fürsorgerische Unterbringung
Beschreibung
Im Kanton Basel-Stadt kann nur eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt eine Fürsorgerische Unterbringung (FU), d. h. eine Einweisung gegen den Willen der betroffenen Person, verfügen. In welchen Fällen kann eine FU verfügt werden? Und wie läuft eine FU ab?
Simon Fuchs, Kantonsarzt, Leiter der Medizinischen Dienste Basel-Stadt, ehemaliger Amtsarzt
Gegen eine Fürsorgerische Unterbringung (FU) kann beim Gericht für fürsorgerische Unterbringungen (FU-Gericht) Beschwerde eingereicht werden. Was geschieht bei einer solchen Beschwerde? Wie geht das FU-Gericht vor?
Rita Jedelhauser, Präsidentin FU-Gericht Basel-Stadt