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Ewig ausgeliehen? Zum Umgang mit Deposita

Deposita sind Objekte, die dauerhaft in den Sammlungen von Gedächtnisinstitutionen aufbewahrt werden, aber nicht in deren Eigentum sind. Was motiviert Institutionen und Privatpersonen dazu, ihre Objekte in externe Betreuung zu geben und was hat die andere Seite davon? Das Podiumsgespräch gibt es zum Nachschauen.

Das Podiumsgespräch am 20. März 2025 thematisierte die konkreten Herausforderungen, die sich im Alltag aus externen Besitz- und Betreuungsverhältnissen ergeben. Darüber hinaus ging es auch um die übergeordneten Fragen nach dem (Un-)Sinn des institutionellen Besitzdenkens von öffentlichem Kulturgut und um eine gemeinsame Verantwortung für die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit zu diesen Gütern.

Die Argumente und Ziele für oder gegen eine Deakzession sind so heterogen wie die Museen selbst

Im Gespräch wurde deutlich, dass die Argumente, Motivationen, Ziele und Gründe für oder gegen eine Entlassung von Objekten so vielfältig wie die Museen selbst sind. Während eine Deakzession im Zuge einer Restitution an die rechtmässigen Eigentümer:innen museumsweiter Konsens sind, können Praktiken des Verschenkens oder sogar des Verkaufs von Museumsobjekten ganz unterschiedliche Gründe haben. So berichtete die Leiterin des Regionalmuseums Chüechlihus im Emmental von der partizipativen Grundidee ihres Entsammlungsprojekts, in dem mehrfach vorhandene, kaputte oder Objekte ohne historischen Kontext gegen eine gute Idee einer Weiterverwendung an die Bevölkerung verschenkt werden.

Vor einer ganz anderen Verantwortung stand der Direktor des Museums Langmatt, als er sich schweren Herzens entschloss, drei Gemälde von Paul Cézanne zu verkaufen, um die Existenz seines Museums und die Sammlung in ihrem bestehenden Kontext zu sichern. Auch auf der rechtlichen Ebene können und müssen Museen des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde bei einem Deakzessionsfall anders agieren, als beispielsweise privatrechtliche Stiftungen. Bei aller Unterschiedlichkeit in Motivation und rechtlichem Status geben jedoch die ethischen Richtlinien von ICOM und die Empfehlungen des VMS Orientierung, wie Heidi Amrein betonte.

Monetärer, emotionaler und kulturhistorischer Wert von Museumsobjekten

Diese unterschiedlichen Hintergründe führten die Diskussion unter den Teilnehmer:innen zur Frage nach der Aufgabe von Sammlungsobjekten und dem daraus folgenden Nutzen für die Museen: Dürfen sie im Ernstfall als monetäre Einheit zur Rettung von Museen gebraucht werden und welches Signal senden wir damit an die Politik und die Donator:innen? Wie kann ihr emotionaler Wert genutzt werden, um Partizipation und damit Identifikation zwischen dem Museum, seinem Publikum und der Bevölkerung als Ganzes zu fördern? Oder müssen wir der musealen Aufgabe der Bewahrung von Kulturgut mehr Gewicht geben und die Objekte in erster Linie nach bestem Wissen aufbewahren, da wir heute die Folgen unseres Handelns für die zukünftigen Generationen nicht abschätzen können?

Abschliessende Antworten wurden nicht gefunden, da jeder Deakzessionsfall eine individuelle Haltungsfrage des jeweiligen Museums voraussetzt. Einigkeit herrschte jedoch über die Wichtigkeit einer transparenten Kommunikation und Dokumentation dieser Entscheide. So zeigten das Gespräch und die Fallbeispiele, dass entgegen der weitverbreiteten Annahme, ein Entsammeln im Museum kein Tabu ist. Ganz im Gegenteil, ein Einbezug der Öffentlichkeit kann, wie im Fall des Museums Langmatt, Verständnis für einen umstrittenen und schwierigen Entscheid schaffen oder, wie im Chüechlihus, neues Wissen über bislang unbekannte Objektgeschichten generieren.

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