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Handwerk und Gewerbe

Kornsack der Zunft zu Schmieden

Eckdaten

Herstellungsort unbekannt, 1793 datiert

Zunft zu Schmieden, Basel

Vorbesitzer: Hans Jacob Keller

Inv. 1915.186.

Beschreibung

Das Anbringen von Zeichen und Schriftzügen auf Gegenständen ist keineswegs eine moderne Erfindung. Der Kornsack des Müllers Hans Heinrich Keller aus dem Jahre 1793 ist mit Zeichen und Schriften förmlich übersät. Auf der Vorderseite ist zweimal der Besitzername aufgedruckt. Unter dem Namen erscheint jeweils ein Mühlrad als Hinweis auf den Beruf des Besitzers. In der Sackmitte ist ein Basilisk, umgeben von zwei Lorbeerzweigen, aufgedruckt. Mit der Rechten hält er den Basler Wappenschild. Darunter erscheint das Wappen der Schmiedenzunft. Es drückt die Zugehörigkeit der Müller zu dieser Zunft aus. Die aufgedruckte Jahreszahl datiert den Kornsack in das Ende des Ancien régime. Die Rückseite des Sackes zeigt ebenfalls je zweimal den Besitzernamen und das Mühlrad. In der Sackmitte ist anstelle des Basler Wappens mit dem Fabeltier als Schildhalter die Nummer 558 aufgedruckt. Hans Jakob Keller war Kammradmüller. Er starb im Jahre 1798 in Augst. Dass die Müller mit den Schmieden in der gleichen Zunft sassen, erstaunt, findet aber vielleicht eine Erklärung in der Nutzung der Wasserkraft durch beide Berufsgattungen. Müller wie Schmiede waren Mitglieder der Teichkorporationen in Kleinbasel und zu St. Alban. Im Unterschied zu anderen Orten oder zu ländlichen Gegenden, wo Müller oft zu Wohlstand und Ansehen kamen, scheinen sie in Basel nicht zu den reichen Gewerbetreibenden gehört zu haben. Die Erklärung ist vermutlich im Verhalten des Rates zu suchen, der den Müllern stets mit Misstrauen begegnete. In den Not- und Teuerungsjahren 1362 und 1438 hatten die Müller den Rat erpressen wollen. Sie hatten die Mühlen stillgelegt und die Stadt verlassen, um eine Besserstellung zu erwirken. Die Aktion misslang. Fortan wurden sie vom Rat streng beaufsichtigt. Im Unterschied zu anderen Handwerkern konnten sich die Müller keine eigene Ordnung geben, diese setzte der Rat auf. Der Rat schrieb ihnen sogar die erlaubte Zahl der Pferde, Esel, Gänse und Hühner vor. Die Müller waren in der Schmiedenzunft Aussenseiter. Auf der Schmiedenzunft hatten sie nicht einmal das Stubenrecht, gleichzeitig war es ihnen untersagt, sich ausserhalb der Zunft zu versammeln. Man misstraute ihnen und hielt sie vielfach für unehrliche Leute.

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