Basel, 17. Jh.
Inv. 1921.1258. und 1921.1259.
Als Strafe für kleinere Vergehen, wie z. B. kleine Diebstähle, wurden bis ins 19. Jahrhundert sogenannte Schand- und Ehrenstrafen eingesetzt. Bei solchen Strafen wurde die schuldige Person öffentlich ausgestellt und erniedrigt. Die Strafen konnten zeitlich begrenzt sein, wie im Falle des Prangers. Hierbei wurde eine Person an einem hölzernen Pfahl befestigt und auf dem Marktplatz ausgestellt. Um den Hals trug sie ein Schild mit Namen und einer Beschreibung des Vergehens.
Eine solche Schand- und Ehrenstrafe war auch das Brandmarken. Mit einem glühend heissen Eisen wurden dem Verurteilten Zeichen auf die Haut eingebrannt, in diesem Falle ein Baselstab. Danach wurde die Wunde oft mit schwarzem Schiesspulver eingerieben. Gebrandmarkte waren so für das ganze Leben gezeichnet. Sie konnten damit auch immer erkannt werden, z.B. wenn sie zudem des Landes verwiesen waren. Die Obrigkeit zeigte damit einprägsam, dass sie in der Lage war, Recht und Ordnung durchzusetzen.
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