Basel, vor 1763
Ebenholz mit Totenkopf aus Elfenbein
L. 125 cm
Inv. 1876.13.
Im Gerichtswesen waren Stäbe sehr beliebt, was sich in zahlreichen noch erhaltener Gerichtsstäbe zeigt. Es sind meistens längliche, sich nach oben verjüngende Holzstecken, die unten und oben einen metallenen Knauf haben. Als Bekrönung tragen sie oft eine Kugel, die mit einer Figur besetzt ist. Der Basler Blutgerichtsstab zeigt als Bekrönung ein uraltes Todessymbol: einen Totenschädel über zwei gekreuzten Knochen. Die weisse, elfenbeinerne Bekrönung kontrastiert mit dem schwarzen Stab. Dieser Stab wird bereits in einem Inventar von 1763 aufgeführt. In diesem Inventar heisst es auch, der Oberstknecht hätte sich dieses Stabes „beim Leben Absprechen“, d.h. bei der Verkündigung des Todesurteils, bedient.
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