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Keramik

Gruppe jüdischer Händler

Cartel

Werkstatt Anton Sohn, Zizenhausen (Baden-Württemberg)

2. Viertel 19. Jh.

Ton, aus der Form genommen, gebrannt, bemalt

H. 17 cm, B. 20,5 cm

Inv. 1933.109.

Description

Eine Gruppe männlicher Juden steht im Gespräch beisammen. Die Ziege charakterisiert den Viehhändler, der Bücherstapel auf dem Arm den Antiquar. Ein Altkleider und Waffenhändler hat einen Kleidersack über die Schulter geworfen, dazu trägt er weitere Kleidungsstücke und zwei Degen mit sich. Die scharfen Profile, die Backenbärte und die Art der Kleidung charakterisieren die Dargestellten als jüdische Händler. Vorlage war ein 1828 datiertes Aquarell des Basler Malers Hieronymus Hess (1799–1850; Kat. 135), das – unter Weglassung der Hintergrundarchitektur – recht genau übernommen wurde. Allerdings wurden bei dem Bücherhändler die Gesichtszüge so verändert, dass sie mehr der Vorstellung vom jüdischen Aussehen entsprachen. Die Gruppe hat damit eine stärker karikaturhafte Wirkung als die Vorlage. Im Warenkatalog von J. C. Schabelitz in Basel ist sie als «Kinder Israels» aufgelistet.
Vieh- und Altwarenhandel sowie das Hausierergewerbe waren die traditionellen Gewerbszweige der Landjuden.
Auch wenn viele Elsässer Juden ihren Geschäften in Basel nachgingen, so hatten sie doch keine Wohnberechtigung innerhalb der Stadt. Das änderte sich 1791, als im Zuge der Französischen Revolution die in Frankreich lebenden Juden in das dortige Staatsbürgerrecht aufgenommen wurden. Als Franzosen profitierten sie bis 1814 von der gegenseitigen Freizügigkeit zwischen Frankreich und der Schweiz. Auf diesem Umwege genossen Juden zu Beginn des 19. Jahrhunderts grundsätzliche Niederlassungs- und Gewerbefreiheit. Einige wenige jüdische Familien siedelten sich bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts an, vor allem in den Strassen der Altstadt um Spalen- und Heuberg. Die Zahlen blieben jedoch vorerst konstant niedrig; man zählte (bei schwieriger Vergleichbarkeit der statistischen Quellen) 1808: 128, 1820: 166 und 1834: 122 jüdische Franzosen.
Doch blieben die meisten Juden, die in Basel ihren Geschäften nachgingen, nach wie vor in den Dörfern des nahen Elsass wie Hegenheim, Hagenthal-le-Bas und Blotzheim wohnhaft, auch wenn sie zum Verkauf ihrer Waren nach Basel kamen.
Die Freizügigkeit endete 1815 mit dem Zusammenbruch des Französischen Kaiserreiches, und die jüdischen Franzosen wurden in Basel rechtlich wieder als Juden, nicht als Franzosen definiert und behandelt. Die Gewährung von Niederlassungen war zeitlich eng befristet und wurde als protektionistisches Instrument für das heimische Gewerbe benutzt. Gewohnheitsrecht, häufige Gesetzesänderungen und uneinheitliche Einzelentscheide verunklärten die rechtliche Situation. In der Bundesverfassung von 1848 wurde «allen Schweizern, welche einer der christlichen Konfessionen angehören, das Recht der freien Niederlassung im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft» gewährt, ein indirekter Ausschluss der Juden, der im Basler Niederlassungsgesetz von 1849 noch deutlicher formuliert wurde: «Israeliten sind weiterhin von der Niederlassung ausgenommen.» Erst ab ca. 1870, nachdem sie die rechtliche Gleichstellung und die Niederlassungsfreiheit (1866) erhalten hatten, stieg die Zahl der in Basel lebenden Juden merklich an; 1870 wurden 506, 1880 802 jüdische Einwohner gezählt.

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