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Malerei und Grafik

Zwei Landschaftsbilder mit Stadtansichten von Basel

Key data

Basel, um 1835

1. vom Grenzacher Horn aus gesehen

2. vom Bruderholz aus gesehen

Basel

um 1835

Malerei auf Leinwand

H. 103 cm, B. 142 cm (ohne Rahmen)

B. 7,8 cm, T. 5,7 cm (Rahmen)

Inv. 2003.211.

Inv. 2003.212.

Description

Dargestellt ist die Basler jeunesse dorée, die sich in den Wäldern des Grenzacher Horns (junge Leute beim Picknick, Inv. Nr. 2003.211.) beziehungsweise des Bruderholzes (spielende junge Damen, Inv. Nr. 2003.312.) vergnügt. Grosse Laubbäume rahmen die im Zentrum des Vordergrundes gruppierten Personen und geben in der Bildmitte den Blick frei auf die vor den Vogesen beziehungsweise den Schwarzwaldhöhen liegende Stadtsilhouette.

Die beiden nicht signierten Bilder aus Basler Privatbesitz sind dem Basler Landschaftsmaler Wilhelm Ulrich Oppermann (1786-1852) zuzuschreiben. Dieser wurde im Atelier von Peter Birmann ausgebildet, gleichzeitig mit dessen Sohn Samuel. Im Kupferstichkabinett der Öffentlichen Kunstsammlung Basel sind Zeichnungen und Aquarelle aus Oppermanns Hand erhalten. Mehrere Blätter zeigen - wie die Neuerwerbung 2003.212. - die Stadt Basel vom Grenzacherhorn aus gesehen. Stilistische Merkmale sind insbesondere die Gestaltung der Bäume, aber auch die atmosphärisch gemalten Himmelspartien.

Die zwei Stadtansichten sind aussergewöhnlich gross und auf extrem dünne, rückseitig geölte Leinwand gemalt worden. Da zudem auf eine Verstrebung des Keilrahmens verzichtet wurde, war es offensichtlich die Absicht des Künstlers, die Bilder lichtdurchlässig zu malen, als sog. «Transparentbilder», die mit künstlicher, rückwärtiger Beleuchtung romantische Stimmungen erzeugen konnten.

Transparente Landschaftsbilder, die in eigens dafür eingerichteten Kabinetten, sog. «Diapanoramen», gezeigt wurden, waren in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts eine nicht nur in der Schweiz beliebte Attraktion.

Die vermutete Identifikation der im Vordergrund dargestellten jungen Erwachsenen bzw. des Kindes als Mitglieder der Familie Merian, wie in einem Dokument der 1930er Jahre angenommen, kann nicht als gesichert angenommen werden.

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