Die kleine Ausstellung «Inventarium» begleitet die Generalinventur. Bei der Erfassung überprüfen die Inventis immer auch den Zustand der Objekte.
Falls sich herausstellt, dass das Objekt «nicht mehr zu retten» ist, wird es zur Entsammlung, zur sogenannten Deakzession vorgeschlagen. Diesen klar geregelten Prozess zeigen wir im Inventarium an einigen Beispielen.
Zwei Mal im Jahr stellen wir besonders interessante Objekte im «Inventarium» aus und befragen die verantwortlichen Mitarbeiter:innen dazu. Bis im Sommer 2025 sind nun stark beschädigte oder zerstörte Objekte in der Vitrine zu sehen, die zur Deakzesssion vorgeschlagen sind: Die Seide der rot-weissen Fahnenschleife scheint schon beim blossen Anblick zu zerfallen. Die Objekte in der Petrischale sind derart zerbröselt, dass man kaum ihre ursprüngliche Form als Goldschmiedemodelle von Tannenbäumchen erkennen kann.
Auch die blauen Perlen des sogenannten «Geldstrumpfs» haben sich aus ihrem Verbund gelöst und korrodieren auf der Unterlage. Beim filigranen Fächer gab es bereits Versuche, mit Notkonservierungsmassnahmen den weiteren Zerfall der degradierten Gaze zu stoppen.
Neben diesen Objekten, die sich offensichtlich in einem sehr schlechten Zustand befinden, sticht das in Plastikfolie verpackte Reisebügeleisen heraus. Ein grosser, roter Aufkleber warnt: «Achtung enthält Asbest – Gesundheitsgefährdung bei Einatmung von Asbeststaub.» Auch dieses Objekt ist in einem Zustand, der seine weitere Aufbewahrung in der Sammlung fraglich macht. Auch wenn das Reisebügeleisen im Vergleich zu den anderen Objekten tiptop ausschaut, so ist seine Verwendung als Ausstellungs- und Vermittlungsobjekt aus offensichtlichen Gründen nicht möglich. Hier muss der hohe personelle, finanzielle und zeitliche Aufwand einer Asbestbereinigung geprüft werden, um einen Verbleib in der Sammlung möglich zu machen.
Die Entscheidung, Objekte aufgrund ihres Zustandes aus der Sammlung zu entlassen, falle immer schwer, wie uns die Konservatorin-Restauratorin Franziska Schillinger in der Hörstation des Inventariums erklärt. Ihr Auftrag bestehe in der Sicherung und Bewahrung von Kulturerbe – Doch in Einzelfällen ist der Zerfall der Objekte nicht aufzuhalten oder so weit fortgeschritten, dass Konservierungsmassnahmen extrem hohe Kosten und personellen Aufwand verursachen. Dann muss der grundsätzliche Auftrag der Sicherung und Bewahrung, so Schillinger, mit der Realität abgeglichen werden.
Deakzessionen in Museen sind langwierige und aufwendige Prozesse. Und das ist auch richtig so, da die Objekte einst als zu bewahrendes Kulturgut in die Sammlung aufgenommen wurden. Wenn sich die Sammlungsverantwortlichen zum Entsammeln entschliessen, wird dieser Vorgang von diversen weiteren amtlichen Stellen geprüft, bevor das Objekt effektiv aus dem Depot entfernt wird. Das Museumsgesetz sieht vor, dass Deakzessionen nur auf Antrag der Museumsdirektion, der zuständigen Museumskommission und der Universität beim Regierungsrat beantragt werden müssen, die dann von diesem bewilligt werden müssen.
Das Inventarium 6.0 ist noch bis Ende Juni 2025 in der Nordkappelle der Barfüsserkirche zu sehen. Ebenso wie die Diskussionen bei «Darf ein Museum entsammeln?» in der Reihe «Museen im Gespräch», eröffnet die kleine Kabinettsausstellung spannende Einblicke in einen weniger bekannten Bereich der Sammlungspflege.
Anne Hasselmann ist Historikerin und Assistenzkuratorin. Im Museum unterstützt sie Ausstellungs- und Sammlungsprojekte. Zuletzt hat sie die kleine Sonderausstellung «Inventarium. Eine Dokumentation der Generalinventur» konzipiert.
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